{"id":1538,"date":"2022-04-27T15:47:41","date_gmt":"2022-04-27T15:47:41","guid":{"rendered":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/?p=1538"},"modified":"2022-04-27T15:47:43","modified_gmt":"2022-04-27T15:47:43","slug":"andreas-muehling-peter-opitz-hg-reformierte-bekenntnisschriften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/?p=1538","title":{"rendered":"Andreas M\u00fchling\u00a0\/ Peter Opitz (Hg.): Reformierte Bekenntnisschriften"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Andreas M\u00fchling\u00a0\/ Peter Opitz (Hg.): <em>Reformierte Bekenntnisschriften, Bd. IV\/1: 1814\u20131890<\/em>, G\u00f6ttingen: Vandenhoeck &amp; Ruprecht, 2022, Ln., VIII+305\u00a0S.,\u00a0\u20ac\u00a099,\u2013, ISBN <a href=\"https:\/\/www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com\/themen-entdecken\/theologie-und-religion\/kirchengeschichte\/56441\/reformierte-bekenntnisschriften\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com\/themen-entdecken\/theologie-und-religion\/kirchengeschichte\/56441\/reformierte-bekenntnisschriften\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">978-3-525-55459-3<\/a><\/p>\n\n\n\n\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer sich mit den Erweckungsbewegungen des 19. Jahrhunderts in den verschiedenen L\u00e4ndern Europas besch\u00e4ftigt, wei\u00df es wahrscheinlich schon: Viele neu entstehende Einzelgemeinden, Gemeindeb\u00fcnde und Kirchenunionen entstanden als Resultat der Erweckung und infolge gr\u00f6\u00dferer politischer Religionsfreiheit. Diese Gemeinden und Gruppierungen hielten ihre kirchliche und theologische Selbst\u00e4ndigkeit in Bekenntnistexten fest.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2016 erschien der bisher letzte Band der <em>Reformierten Bekenntnisschriften<\/em> 3\/2.2. Er endete mit der wichtigen und schon in seiner Zeit umstrittenen <em>Helvetischen Konsens\u00adformel<\/em> von 1675. Diese bildet den \u201eH\u00f6hepunkt der reformierten Bekenntnisbildung in der alten Eidgenossenschaft\u201c (so Emidio Campi, ebd., 437 mit Verweis auf die in der Konsensformel vertretene Verbalinspirationslehre).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Enthielt dieser letzte Teilband sechs l\u00e4ngere Texte und erschien noch im Neukirchener Verlag, so ist die Zahl der abgedruckten Dokumente in Band 4\/1 bei etwa gleichem Umfang auf 16, \u00fcberwiegend k\u00fcrzere, Texte angewachsen. Der neue Band erscheint bei Vandenhoeck &amp; Ruprecht bzw. bei Brill und kann gerade noch f\u00fcr einen zweistelligen Betrag erstanden werden. Die gegenw\u00e4rtig hohe Inflationsrate verhei\u00dft nichts Gutes f\u00fcr die Zukunft &#8230; Oder ist die Preisgestaltung Folge der Internationalit\u00e4t von Band 4\/1, der nur <em>einen <\/em>Bekenntnistext aus Deutschland (Unionsurkunde Pfalz, 1818) und eine deutsche \u00dcbersetzung (Glaubensbekenntnis Japan, 1890) enth\u00e4lt? Die H\u00e4lfte der Dokumente ist auf Englisch verfasst, f\u00fcnf sind auf Franz\u00f6sisch geschrieben, ein Dokument jeweils auf Italienisch, auf Japanisch und in walisischer (parallel: englischer) Sprache. Wahrscheinlich wird der Band aufgrund dieser Besonderheit eher nur von Bibliotheken und Spezialisten erworben, und der Verlag musste aus diesem Grund den Preis entsprechend ansetzen. Das Verbreitungsgebiet der abgedruckten Dokumente ist zwar \u00fcberwiegend auf Europa und die Vereinigten Staaten beschr\u00e4nkt, doch weisen das japanische Glaubensbekenntnis (Nr. 102, 1890) und ein kongregationalistischer Text aus England, der auch nach Australien gelangt ist (Nr. 90, 1833, vgl. 167), auf die zunehmend weltweite Formulierung und Verbreitung reformierter Bekenntnisse hin.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die ausgew\u00e4hlten Texte beginnen nicht, wie in der Synopse bisheriger Bekenntnissammlungen in Band 1\/1 (2002, 22\u201325) noch vorgesehen, mit der Pf\u00e4lzischen Unionsurkunde 1818, sondern vier Jahre fr\u00fcher mit einer umdatierten presbyterianischen Glaubenserkl\u00e4rung von 1814. Die Herausgeber des ersten Teilbandes waren sich schon in Band 1\/1 (2002) der Schwierigkeiten einer weiteren Dokumentation im 19. und 20. Jahrhundert bewusst: \u201e\u00dcber die Fortsetzung der Edition &#8230; besteht im derzeitigen Herausgeberkreis Einvernehmen; es wurden aber noch keine Beratungen \u00fcber eine Textliste aufgenommen\u201c (22, Anm. 61). Den Stillstand der Bekenntnisbildung im 17. Jahrhundert erkl\u00e4ren die Herausgeber Freudenberg, Plasger und Opitz in ihrem Vorwort u.&nbsp;a. mit der Zur\u00fcckhaltung gegen\u00fcber Lehrnormen. Bekenntnisse waren politisch nicht mehr so bedeutend, und der Streit um Bekenntnisbindung und Lehrfreiheit hatte noch nicht zur Bildung von Freikirchen gef\u00fchrt (2). Das 19. Jahrhundert bringt dann in ver\u00e4nderter theologischer und kirchenpolitischer Lage eine neue Bl\u00fcte der Bekenntnisbildung. In diesem Jahrhundert gibt es nicht mehr nur Territorialkirchen, sondern auch staatsunabh\u00e4ngige reformierte Kirchen. Das ist in der zunehmenden Glaubensfreiheit begr\u00fcndet, andererseits auch in zunehmender inhaltlicher Distanzierung von den herk\u00f6mmlichen Bekenntnissen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der <em>Pf\u00e4lzer Vereinigungsurkunde<\/em> vom 15.08.1818 (Nr. 88, 43\u201390) beginnt in E. F. K. M\u00fcllers Bekenntnissammlung der Abschnitt \u201eModernes\u201c (M\u00fcller 870). Auf dem reformierten Boden sollte in traditionell reformierter Irenik eine Konsensunion die bislang g\u00fcltigen Bekenntnisse ersetzen (45, 52). Man erwartete von der Wiedervereinigung der Konfessionen \u201ezugleich die fr\u00f6hliche R\u00fcckkehr eines neuen religi\u00f6sen Lebens\u201c (56). Ein interessanter Aspekt der Unionsurkunde ist, dass die Taufe innerhalb von sechs Wochen nach der Anmeldung stattzufinden hat und inhaltlich minimalistisch als Aufnahme in die Kirche bestimmt wird (59, 60, Z. 17).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Gr\u00fcndung von Freikirchen in der Schweiz wird mit drei Texten dokumentiert: An erster Stelle steht die <em>Konstitution der Waadtl\u00e4nder Freikirche<\/em> 1847 (Nr. 92, 191\u2013206), die als Gr\u00fcndung von 140 Pfarrern aus dem Genfer R\u00e9veil hervorgegangen ist und sich 1906 wieder mit der kantonalen Kirche vereinigte. Das <em>Bekenntnis der Genfer Freikirche<\/em> (1848, Nr. 93, 207\u2013218) illustriert die Abwendung von der rationalistisch gepr\u00e4gten Kirche von Genf. Mit der <em>Konstitution der Neuenburger Freikirch<\/em>e 1874 (Nr. 99, 263\u2013273) wird die Grundlage einer vergleichbaren Bewegung unter der H\u00e4lfte der Gemeinden im Kanton Neuch\u00e2tel publiziert. Alle drei freikirchlichen Unternehmungen wollten eine theologische Ausbildungsst\u00e4tte einrichten bzw. haben diesen Plan auch verwirklicht (192, 207, 270). Wichtige Impulsgeber bei diesen Gr\u00fcndungen waren Alexandre Vinet, Juliane von Kr\u00fcdener, Frederic Godet, Richard Wilcox, Robert Haldane und Henry Drummond.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch in der <em>Union evangelischer Freikirchen in Frankreich<\/em> 1849 (Nr. 94, 219\u2013233) wirkte sich Vinets Konzept der Religionsfreiheit im Sinn einer Trennung von Staat und Kirche (1826, 1842) aus (221). Frederic Monod und Ag\u00e9nor de Gasparin verlie\u00dfen die Generalversammlung der evangelischen Kirchen in Frankreich und bildeten 1949 eine Vereinigung verschiedener Kirchentypen (222\u2013224). Sie verteidigten die Bedeutung des kirchlichen Amtes gegen Darby und seine Sendboten (226). Das zweite in der Sammlung ver\u00f6ffentlichte reformierte Bekenntnis ist die <em>Glaubenserkl\u00e4rung der Synode der reformierten Kirchen in Frankreich<\/em> 1872 (Nr. 98, 257\u2013262). Die Erkl\u00e4rung entstand aus einer Debatte \u00fcber den Einfluss der T\u00fcbinger Schule und stellt den gemeinsamen Glauben der V\u00e4ter seit der Reformation dar (258).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die christlichen Freikirchen in Italien verfassten 1870 eine <em>Dichiarazione di principii della Chiesa Cristiana Libera in Italia<\/em>, die theologisch von der Heiligungsbewegung beeinflusst war (Nr. 96, 243\u2013249). Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts waren im Land etwa 60 freikirchliche Gemeinden gegr\u00fcndet worden, die unabh\u00e4ngig von der \u00e4lteren evangelischen Waldenserkirche waren. Der Verband l\u00f6ste sich 1910 wieder auf, seine Mitglieder schlossen sich meist den Methodisten und Baptisten an (243f).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein fr\u00fches Zeugnis des evangelikalen Revivals in der anglikanischen Kirche im 18. Jahrhundert ist das von den Westminster Standards gepr\u00e4gte <em>Glaubensbekenntnis der calvinistischen Methodisten in Wales<\/em> von 1823 (Nr. 89, S. 91\u2013158). Die Unio mystica charakterisiert die Verbindung der Glaubenden mit Christus (127, vgl. Westminster GK Fr. 66\u201369) und f\u00fchrt alle wahrhaft Gl\u00e4ubigen in der mystischen Kirche zusammen (144). Von 1833 stammt das zweite, kongregationalistische Dokument einer <em>Congregational Union of England and Wales<\/em> (Nr. 90, 159\u2013179), das die Einigungsbem\u00fchungen in Glaubensbekenntnis und Kirchenordnung formuliert und in gleicherweise von der Erweckungsbewegung und den theologischen Erneuerungsprozessen des 19. Jahrhunderts angesto\u00dfen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sechs ver\u00f6ffentlichte Texte dokumentieren die Bekenntnisentwicklung bei Presbyterianern und Kongregationalisten in den Vereinigten Staaten. An erster Stelle steht die <em>Cumberland Presbyterian Confession of Faith<\/em> (1814, Nr. 87, 7\u201341). Philipp Schaff stellt in seiner Sammlung (Bd. 3, 771\u2013775) die ge\u00e4nderten Abschnitte den Paralleltexten der Westminster Confession gegen\u00fcber und erw\u00e4hnt die wegen theologischer Schwierigkeiten ausgelassenen Abschnitte. Die Cumberland Confession geht auf den Revival von 1800 zur\u00fcck, sie hat ihren Ursprung in den \u201eCamp meetings\u201c (7). Die neue Richtung der Cumberland Presyterianer meint, mit einem gem\u00e4\u00dfigten Verst\u00e4ndnis der Pr\u00e4destination einen Mittelweg zwischen Calvinismus und Arminianismus gefunden zu haben. Weder Gottes Handeln noch menschliches Tun werden abgelehnt. Die Erw\u00e4hlung wird auf \u201e<em>alle<\/em>\u201c, nicht nur \u201edie erw\u00e4hlten\u201c Kinder ausgedehnt. Die ebenfalls aus erwecklichen Kreisen stammende <em>Auburn Declaration<\/em> (1837, 181\u2013190) belegt, wie es in der Folge zu einer Trennung unter den Presbyterianern kam, weil sich einige Kreise weiterhin den Westminster Standards verpflichtet wussten. Die theologische Erkl\u00e4rung bleibt in den umstrittenen Themen von Erw\u00e4hlung, S\u00fcnde, Erbs\u00fcnde und Kinderglauben bei der hergebrachten Lehre und benennt klar, was aus Sicht der Bekenner \u201eerrors\u201c und \u201etrue doctrine\u201c sind (186ff). 1869 vereinigten sich die getrennten Kreise wieder. Mit der <em>Confession of Faith<\/em> 1883 (Nr. 100, 275\u2013295) gibt es eine weitere Ver\u00f6ffentlichung der Cumberland Presbyterian Church, die um 1900 herum mit etwa 300.000 Mitgliedern ihren H\u00f6hepunkt erreicht hatte (275). In dieser Glaubenserkl\u00e4rung ist die Pr\u00e4destinationssprache fast g\u00e4nzlich getilgt, das Vers\u00f6hnungsverst\u00e4ndnis wird ausgeweitet (276). 1906 vereinigte sich die Cumberland-Richtung mit der Presbyterian Church in den USA (\u201eNorthern\u201c P. C.), deren Bekenntnis von 1903 f\u00fcr diese Vereinigung umgearbeitet wurde. Allerdings verweigerte sich etwa ein Drittel der Cumberland-Presbyterianer der Union und existiert unabh\u00e4ngig bis heute (277).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die <em>Burial Hill-Declaration<\/em> des <em>Boston Councils<\/em> von 1865 (Nr. 95, 235\u2013241) bezeugt, wie ein Weg zu einem engeren Zusammenschluss der unabh\u00e4ngigen kongregationalistischen Gemeinden gesucht wird. In der Oberlin-Deklaration (1871, Nr. 97, 251\u2013256) wird die Bildung eines National Council beschlossen, der die Kongregationalisten auch in Beziehung zur \u00d6kumene setzt. Schlie\u00dflich setzt sich das Bekenntnis amerikanischer Kongregationalisten von 1883 (Nr. 101, 297\u2013301) in den Gemeinden durch. Es h\u00e4lt an der Glaubenstradition konservativer Kreise fest und \u00f6ffnet sich zur Welt und zur Reich-Gottes-Arbeit im Sinne des \u201eSocial Gospel\u201c (297f). \u2013 Ein kurzes Glaubensbekenntnis der Kirche Christi in Japan (1890, Nr. 102, 303\u2013305) beschlie\u00dft die Sammlung von Texten des 19. Jahrhunderts.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer sich mit Bekenntnissen besch\u00e4ftigt, wird gespannt sein, welche Auswahl aus den Glaubensdokumenten des 20. Jahrhunderts f\u00fcr den n\u00e4chsten Band 4\/2 getroffen wird! Eins ist sicher: Die <em>Barmer Theologische Erkl\u00e4rung<\/em> von 1934 wir auf keinen Fall fehlen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Pfarrer Dr. Jochen Eber, Margarethenkirche Steinen-H\u00f6llstein<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Andreas M\u00fchling\u00a0\/ Peter Opitz (Hg.): Reformierte Bekenntnisschriften, Bd. 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