{"id":1547,"date":"2022-04-27T15:56:01","date_gmt":"2022-04-27T15:56:01","guid":{"rendered":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/?p=1547"},"modified":"2022-04-27T15:56:05","modified_gmt":"2022-04-27T15:56:05","slug":"notger-slenczka-theologie-der-reformatorischen-bekenntnisschriften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/?p=1547","title":{"rendered":"Notger Slenczka: Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Notger Slenczka: <em>Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften. Einheit und Anspruch<\/em>, Leipzig: EVA, 2020, Hb., 736\u00a0S., \u20ac\u00a068,\u2013, ISBN <a href=\"https:\/\/www.eva-leipzig.de\/product_info.php?info=p4905_Theologie-der-reformatorischen-Bekenntnisschriften.html\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/www.eva-leipzig.de\/product_info.php?info=p4905_Theologie-der-reformatorischen-Bekenntnisschriften.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">978-3-374-06531-8<\/a><\/p>\n\n\n\n\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Berliner Systematiker legt hier den ersten Band eines auf zwei B\u00e4nde angelegten Gesamtentwurfs vor, den er der \u201eLeitfrage\u201c unterstellt, \u201ewie der normative Anspruch von Texten, die \u00fcberwiegend aus dem 16. Jahrhundert stammen, sich in der Gegenwart darstellt\u201c (32). Das ist bei der Beurteilung dieses Bandes zu ber\u00fccksichtigen, denn an vielen Stellen, wird (noch) nicht klar, worauf die \u00dcberlegungen des Verfassers hinauswollen. So deklariert er selbst die vorliegende Publikation als \u201eZwischenstand\u201c und benennt die Frage nach dem \u201eVerh\u00e4ltnis von Lehre und Evangelium\u201c als eine von vielen Fragen, die (vorerst) \u201eungel\u00f6st bleiben\u201c (35 mit Anm. 11). Die gro\u00dfen L\u00fccken bei der Rezeption einschl\u00e4giger Sekund\u00e4rliteratur begr\u00fcndet Slenczka mit einem \u201eBekenntnis zur Endlichkeit\u201c (35). So fehlt ein Hinweis auf den lesenswerten und in mancherlei Hinsicht auch f\u00fcr die von Slenczka angerissenen Fragestellungen aufschlussreichen TRE-Artikel von Johannes Wirsching (einst immerhin ebenfalls Systematiker in Berlin) \u00fcber die \u201eBekenntnisschriften\u201c ebenso wie die Wahrnehmung der gr\u00fcndlichen Durchkl\u00e4rung des doctrina-Begriffs der lutherischen Bekenntnisschriften in der Dissertation von Gottfried Martens: <em>Die Rechtfertigung des S\u00fcnders \u2013 Rettungshandeln Gottes oder historisches Interpretament?<\/em>, G\u00f6ttingen: Vandenhoeck &amp; Ruprecht, 1992. Gleichwohl benennt er gleich zu Beginn als entscheidendes Kriterium f\u00fcr den Umgang mit dem autoritativen Anspruch der Bekenntnisse als Reformation und Moderne verbindendes Moment die \u201ePlausibilit\u00e4tsanforderung\u201c, n\u00e4herhin die Frage, ob und inwiefern die Texte so einleuchten, dass sie \u201eSelbstverst\u00e4ndnis vermitteln\u201c (32). Allerdings soll der erste Band \u201edie Gegenwartsf\u00e4higkeit der Bekenntnisse\u201c noch nicht selbst ausweisen, sondern diesen f\u00fcr den Folgeband angek\u00fcndigten Schritt einstweilen nur vorbereiten (32; vgl. 92f).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In Aufnahme des Untertitels \u201eEinheit und Anspruch\u201c geht es mithin im vorliegenden Band prim\u00e4r um die Darlegung der Einheit der reformatorischen Bekenntnisschriften. Gemeint ist die Einheit der lutherischen <em>und<\/em> reformierten Bekenntnisschriften, die bis dato in einschl\u00e4gigen Werken jeweils f\u00fcr sich untersucht worden sind (f\u00fcr die lutherischen Bekenntnisschriften sind zu nennen: Fagerberg, Brunst\u00e4d, Schlink, Mildenberger, G. Wenz, f\u00fcr die reformierten: K. Barth, Jacobs, Rohls). Diese Einheit sucht Slenczka einerseits durch die Erschlie\u00dfung der historischen Entstehung und andererseits durch die Betonung der Gemeinsamkeiten zwischen den lutherischen und reformierten Bekenntnissen zu plausibilisieren. In der \u201eSituation der Anfechtung\u201c als zentralem Kriterium, unter dem die Verfasser der Bekenntnisschriften ihre Entscheidungen f\u00e4llen, sieht er den Einheitspunkt, der die Dokumente beider Lehrgestalten mit dem Plausibilit\u00e4tskriterium der Moderne verbindet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zur historischen Einsicht geh\u00f6rt dabei die erfreuliche Wahrnehmung, dass in der Fr\u00fchen Neuzeit auch nachreformatorisch die Balance von \u201efides qua\u201c (Glaube als existentielles Vertrauensverh\u00e4ltnis) und von \u201efides quae\u201c (Glaube als inhaltlich durch die Christusverk\u00fcndigung gepr\u00e4gte \u00dcberzeugung) in der Regel gehalten wurde, wenn es hei\u00dft: \u201eDiese wechselseitige Beziehung zwischen gegenst\u00e4ndlichen Aussagen und der Existenz \u2026 haben praktisch alle Theologen der altprotestantischen Orthodoxie ber\u00fccksichtigt, wenn sie am Ende ihrer Ausf\u00fchrungen zu Inhalten des christlichen Glaubens immer nach dem <em>usus practicus<\/em>, dem Sinn des Lehrst\u00fccks f\u00fcr den Lebensvollzug des Christen fragten\u201c (53). Allerdings verschiebt Slenczka selbst nun diese Balance zugunsten der \u201efides qua\u201c, wenn er noch in seiner Einleitung formuliert, die Mitte der Bekenntnisschriften sei nicht in einer sachlichen Information zu suchen, sondern in einem bestimmten Selbstverst\u00e4ndnis, \u201edas sich in diesen Texten ausspricht\u201c (60). Diese Schwerpunktverschiebung sieht er im H\u00f6llenfahrtsartikel der Konkordienformel (FC 11) innerhalb des Corpus\u2018 der Bekenntnisschriften erstmals, einzigartig und vorbildlich umgesetzt (60; 92; 260; 707f). Daraus folgert der Berliner Systematiker, nicht die Rechtfertigung sei der Artikel, mit dem die Kirche steht und f\u00e4llt, sondern die H\u00f6llenfahrt im Sinne einer nicht-gegenst\u00e4ndlichen Existenzbestimmung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vor diesem Hintergrund lassen sich alle von den historischen Verfassern auf beiden Seiten zu ihrer Zeit noch wahrgenommenen inhaltlichen Gegens\u00e4tze in zentralen Lehrfragen, wenn schon nicht relativieren, so doch neu einordnen. Sie verlieren ihren kirchentrennenden Charakter und werden zu divergenten Ausdrucksm\u00f6glichkeiten ein und desselben Existenzverst\u00e4ndnisses. Slenczka legt mit seinem Werk mithin nicht weniger vor als die erste konsequent unionistische Theologie der Bekenntnisschriften. So hei\u00dft es in w\u00fcnschenswerter Klarheit: \u201eDiese \u201aTheologie der reformatorischen Bekenntnisschriften\u2018 verfolgt \u00fcber das Ziel, mit den Lehrdifferenzen den [sic!] beiden gro\u00dfen protestantischen Konfessionen vertraut zu machen, hinaus die Absicht, die in der Gegenwart mit der Leuenberger Konkordie erkl\u00e4rte Kirchengemeinschaft auch im Medium der bindenden kirchlichen Lehre darzustellen.\u201c (62f) Die Differenzen spielen sich gleichsam \u201enur\u201c auf der Ebene \u201epropositionaler S\u00e4tze\u201c ab, w\u00e4hrend das darin sich jeweils ausdr\u00fcckende existentielle Selbstverst\u00e4ndnis als \u201egemeinsame Grundlage\u201c einer somit legitimierten \u201eTheologie der reformatorischen Bekenntnisschriften\u201c dienen kann (63).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">So kann zun\u00e4chst im Konjunktiv formuliert werden, was im weiteren Verlauf dieses Bandes bei den theologischen Detailfragen immer wieder deklarativ beteuert wird: \u201eDamit h\u00e4tten wir es im Protestantismus mit dem Nebeneinander von Positionen zu tun, die differieren, einander aber wechselseitig zum jeweiligen Gewinn erg\u00e4nzen und n\u00f6tigenfalls korrigieren. Das w\u00fcrde aber n\u00e4her bedeuten: dieser Dialog einander widersprechender Positionen ist kein Schaden des Protestantismus, sondern die Art und Weise, wie es ihn als wahrheitsf\u00e4hige Position gibt. Das Luthertum stellt eine Weise des Verst\u00e4ndnisses des Christentums dar, das angewiesen ist nicht auf eine unmittelbare Einigkeit mit ihrer reformierten Gegenperspektive, sondern genau auf diese Gegenperspektive\u201c (63f).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Einheit der Bekenntnisschriften aber ist somit nicht vorauszusetzen, sondern kann nur durch Erhebung der performativen Intention ihrer Texte bestimmt werden. \u201eEs wird sich so ein Bild einer Einheit ergeben, die nicht auf der Ebene der Texte und ihrer Aussagen, sondern auf der Ebene der durch sie in ihrem Selbstverst\u00e4ndnis gebildeten \u2013 in-formierten \u2013 Existenz liegt.\u201c (70) Historisch steht diesem Ansatz, der \u2013 wie Slenczka wiederholt explizit anmerkt \u2013 an Schleiermacher ankn\u00fcpft und in der \u201eLeuenberger Konkordie\u201c seinen zeitgem\u00e4\u00dfen Ausdruck findet, nur der lutherische \u201eKonfessionalismus\u201c entgegen (71, mit Anm. 50). Die \u00dcbertragbarkeit auf das Verh\u00e4ltnis zu Rom und die dortige Bekenntnistradition aber werde durch die Differenz im Kirchenbegriff verhindert. Der mit Leuenberg erreichte Sachstand ist nach Slenczka auch in diesem Horizont Voraussetzung f\u00fcr das von den evangelischen Kirchen zu f\u00fchrende \u00f6kumenische Gespr\u00e4ch.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ausgangspunkt der Untersuchung ist die CA, deren Absicht als \u201edie Wahrung der glaubens- und damit kirchenkonstitutiven Medien des g\u00f6ttlichen Handelns\u201c (91) bestimmt wird. Von hier ausgehend h\u00e4tte sich die Auseinandersetzung mit der profunden Arbeit von Gerhard Scheidhauer gelohnt, der aufzeigt, dass zumindest die lutherischen Bekenntnisschriften keineswegs nur lehrm\u00e4\u00dfige, sondern auch liturgisch-kirchenrechtliche Positionierungen markieren, die weit \u00fcber einen form- bzw. institutionslosen Existentialismus (und damit auch \u00fcber mancherlei Scheinalternativen) hinausf\u00fchren (<em>Das Recht der Liturgie. Zum Liturgie- und Rechtsbegriff des evangelischen ius liturgicum<\/em>, [THEOS 49], Hamburg 2001). Gleichwohl liest man die nun folgende historische Kontextualisierung der Bekenntnisse des 16. Jahrhunderts mit Gewinn, in der Slenczka einen weiten, bereits im 14. Jahrhundert einsetzenden Bogen schl\u00e4gt. Auch hier blitzen helle Lichter auf, wenn als Ergebnis des historischen \u00dcberblicks bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts auf die martyrologische (hier unter ausdr\u00fccklichem Hinweis auf Mt 10,32f, 136), der Sache nach katholische, politische und kirchenrechtliche Dimensionen der Bekenntnisse verwiesen wird (136f). Bei den Erw\u00e4gungen zur Konkordienformel (FC) hingegen zeigt Slenczka ein wiederholtes Unbehagen gegen\u00fcber der \u201eMassivit\u00e4t\u201c (142, 143), mit der schon Luther und erst recht die, die ihn in der FC rezipierten, an bestimmten Theologumena festhielten. Die gegenw\u00e4rtige kirchenpolitische Selbstverortung findet hier ihr historiographisches Pendant, wenn der Verfasser \u2013 ohne Scheu vor Anachronismen \u2013 die Frage stellt, \u201eob die zunehmende Massivit\u00e4t, mit der Luther das <em>extra nos <\/em>des Heils gegen Zwingli betonte, angesichts des Zerbrechens der Einheit der reformatorischen Kirche [sic!] wirklich unentrinnbar ist\u201c (143).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">So aber ergibt sich \u201e[d]ie Einheit der reformatorischen Theologie als Prozess\u201c (148) schon deshalb, weil bei Luther selbst \u201ekein eindeutiges Selbstverst\u00e4ndnis\u201c (150) zu finden sei. Alles Institutionelle wird hier von Slenczka ausgeblendet und auf die \u2013 niemals wirklich verwunderliche \u2013 Vielfalt und Komplexit\u00e4t der Theologien der Reformatoren abgehoben (die ja doch aber in den Bekenntnissen gerade zu einem gemeinsamen Konsens gefunden hatten). So wird nun auch historisch quasi \u201eerwiesen\u201c, was dogmatisch vorausgesetzt ist, n\u00e4mlich dass \u201eder innerreformatorische Gegensatz\u201c \u201ezum Wesen der reformatorischen Identit\u00e4t\u201c geh\u00f6re (151). Damit l\u00f6st der postmoderne Identit\u00e4tsbegriff das Konzept der Katholizit\u00e4t gleichsam ab. Das Ringen um Wahrheit und Irrtum wird dialektisch aufgehoben und verwandelt in ein \u201eKonzert der Interpretationen eines Impulses, der erst im Verlauf dieser Interpretationen er selbst wird und sich dann kritisch seiner eigenen Vergangenheit bem\u00e4chtigt\u201c (152). In diesem Prozess aber stellen die Bekenntnisse \u201eKnotenpunkte\u201c dar und als solche vor die \u201eAufgabe der Fortf\u00fchrung des Prozesses der Selbstverst\u00e4ndigung, dem diese Texte entstammen.\u201c (152)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im weiteren Verlauf wendet sich der Verfasser den einzelnen Bekenntnisschriften mit ihren historischen und textgeschichtlichen Hintergr\u00fcnden je eigens zu. Als Ausgangspunkt und Grundlage der Entwicklung dient die CA. Bei den Erw\u00e4gungen zu deren Aufbau bleibt der bahnbrechende Aufsatz von Albrecht Peters unerw\u00e4hnt. Slenczka selbst sieht das inhaltliche Zentrum im Kirchenartikel (CA 7), der eine \u201eKirche ohne konstitutives Amt\u201c (213) definiere. Hierin liege der Grunddissens zu den P\u00e4pstlichen. Slenczka erw\u00e4hnt, soweit ich sehen kann, nicht explizit, dass damit der in der \u201eGemeinsamen Erkl\u00e4rung zur Rechtfertigung\u201c und deren Nachfolgedokumenten behauptete \u00f6kumenische Sachstand quasi in die Zeit des 16. Jahrhunderts zur\u00fcckprojiziert werden kann, wenn schon damals der Grunddissens eben nicht (wie von den Reformatoren angenommen) in der Rechtfertigungsfrage, sondern in der Kirchenfrage bestanden hat. Dass man sich damals \u2013 jedenfalls auf lutherischer Seite \u2013 amtstheologisch (nicht aber rechtfertigungstheologisch) mit Rom in vielerlei (nicht in jeder!) Hinsicht noch eins wusste, wird hier v\u00f6llig ausgeblendet. Auch hier h\u00e4tte ein Blick in Scheidhauers Arbeit zum \u201eius liturgicum\u201c in den Bekenntnisschriften andere Horizonte er\u00f6ffnen k\u00f6nnen. Umso leichter f\u00e4llt so aber das Postulat einer grundlegenden Einigkeit mit der reformierten Tradition bei der Frage des kirchlichen Amtes.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Anschluss an seine Ausf\u00fchrungen zur Confessio Augustana thematisiert Slenczka eigens das Verh\u00e4ltnis von \u201eBekenntnis und Schrift\u201c. Hier unternimmt er einen Antwortversuch hinsichtlich der Frage, die er zu Beginn seines Buches als noch ungekl\u00e4rt in den Raum gestellt hatte, wie sich n\u00e4mlich das Evangelium und die Lehre der Kirche zueinander verhalten. Ein Teil der Antwort lautet: \u201eDas Evangelium sind weder die S\u00e4tze der Schrift noch die S\u00e4tze des Bekenntnisses, sondern das, was sich durch die Schrift am Leser vollzieht: dass er sich als beschenkt erf\u00e4hrt und in den Lebensmodus des dankbaren Empfangens versetzt wird\u201c (239). Auch hier ist der Einfluss Schleiermachers un\u00fcbersehbar. Und man m\u00f6chte fragen: Ist die Erfahrung des eigenen Beschenktseins mit der Christusgnade nicht das, was die Bekenntnistradition beider historischen Kirchwerdungen des 16. Jahrhunderts den Glauben nennt, den Glauben, der um seiner Gewissheit willen auf vorgegebene Glaubensinhalte (klassisch: das verbum externum) angewiesen ist, die ihm von au\u00dfen zugesprochen werden und die im schriftbeschlossenen Evangelium von Christus ihren \u2013 um der Gewissheit willen bleibend externen \u2013 Grund haben? In welchem Sinn braucht es noch die von Luther gegen Erasmus vertretene Klarheit der Schrift als Voraussetzung jeglicher Glaubens- und Heilsgewissheit? Kommen Luther und Schleiermacher wirklich \u00fcberein? \u2013 So aber tritt an die Stelle der Schrift als Appellinstanz die wie auch immer zu bestimmende \u201eMitte der Schrift\u201c (240) und bietet das Bekenntnis \u201ekeine Glaubensnorm\u201c, sondern zielt auf den \u201eDienst am Bewusstsein der schlechthinnigen Abh\u00e4ngigkeit\u201c (257f, vgl. sp\u00e4ter immer wieder, z. B. 348). Dem gegen\u00fcber hei\u00dft es auch bei Slenczka sp\u00e4ter bei der Besprechung von CA 3 und 4, der Text stelle heraus, dass der Glaube nicht einfach eine Haltung sei, sondern auf einen Gegenstand bezogen und als solcher Glauben an Jesus (313), so dass der Glaube gerade nicht von sich selbst rede, sondern von Christus (319). Die Ausf\u00fchrungen zur Korrelation von Christus und Glauben im Kontext der lutherischen Bekenntnisschriften geh\u00f6ren zu den gl\u00e4nzenden Passagen in Slenczkas Werk. Indessen steht der Leser ratlos vor der Frage, was denn nun gelte hinsichtlich des Verh\u00e4ltnisses von Glauben und Glaubensinhalten \u2013 und wo hier Christus zu stehen komme.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die skizzierten dominierenden Grundlinien jedenfalls setzen sich bei weiteren Detailfragen fort. Gemeinsam wenden sich lutherische und reformierte Bekenntnisse gegen die Ausgestaltung des p\u00e4pstlichen Bu\u00dfsakramentes. Dass diese Gemeinsamkeit indessen einen sachgerechten Ausdruck finde in der \u00c4u\u00dferung der Confessio Helvetica Posterior, wonach es nicht n\u00f6tig sei, dass jeder dem Priester in die Ohren s\u00e4uselnd seine S\u00fcnde bekenne, ist vor dem Hintergrund des lutherischen und Lutherschen Absolutions- und Amtsverst\u00e4ndnisses v\u00f6llig undenkbar (274). Als gemeinsamer Nenner erscheint so freilich die Losung von der Entinstitutionalisierung der Gnadenmittel. Und immer wieder erfolgt dort, wo man beispielsweise in der Rede von der iustificatio als generatio den Hinweis auf die Taufe erwarten w\u00fcrde, schlicht die redundante Wiederholung, die Anerkennung der Alleinwirksamkeit Gottes \u00e4u\u00dfere sich im Bewusstsein schlechthinniger Abh\u00e4ngigkeit (348). Zum Abendmahl wiederum ist nach Slenczka der in den reformierten Bekenntnissen zum Tragen kommende augustinische Zeichenbegriff eine st\u00e4rkere Position, als von den Lutheranern insinuiert, gehe es doch beim durch Brot und Wein als Zeichen \u201eangeregten Denken an Christus\u201c nicht um einen autonomen Denkakt, sondern um bewegtes Denken. Nicht das Wort (Christi), sondern der Glaube \u00fcberbr\u00fcckt demnach die Differenz von Zeichen und Bezeichnetem (448f). Sp\u00e4ter hei\u00dft es zum \u201ereformierten Anliegen\u201c in der Abendmahlsfrage: \u201eDas ist darum hochinteressant, weil damit in der Tat ein Verst\u00e4ndnis der Wirklichkeit Christi etabliert ist, die [das?] den Glauben als Grund der Wirklichkeit versteht: indem der Mensch sich entsprechend der Zusage bzw. des Zeichens versteht als derjenige, der eins ist mit Christus, ist er der Ort der Realpr\u00e4senz Christi.\u201c (509).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu den gro\u00dfen Themenkreisen S\u00fcnde, Glaube und Rechtfertigung sowie Abendmahl und Christologie bespricht Slenczka nacheinander die jeweiligen Ausf\u00fchrungen der lutherischen und der reformierten Bekenntnisse und stellt die Differenzen implizit oder explizit als unterschiedliche \u201eAnliegen\u201c in den Raum. Als gemeinsames Anliegen in der Abendmahlsfrage und in der Christologie benennt er f\u00fcr die Konkordienformel wie f\u00fcr den Heidelberger Katechismus den Umgang mit der Situation des angefochtenen Glaubens, in der er wiederum eine Analogie zur existentialen Bestimmung des Glaubens in der Moderne erkennt. In der Abendmahlsfrage k\u00f6nne den Lutheranern nicht vorgeworfen werden, sie vertr\u00e4ten einen Kapernaitismus, w\u00e4hrend die Reformierten frei seien vom Vorwurf des Synergismus, da auch sie im Abendmahl das Zeichen und das Wort als Medium forderten, durch das Christus im Geist gegenw\u00e4rtig sei. Zwar k\u00f6nne man divergente Gewichtungen nicht \u00fcbersehen, die aber keineswegs einander ausschlie\u00dfende Positionen repr\u00e4sentierten (Vgl. mit Nachdruck 479: \u201eDass diese Positionen einander ausschlie\u00dfen m\u00fcssen, kann ich nicht sehen.\u201c [auch 714]).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eigene \u2013 je f\u00fcr sich lesenswerte \u2013 Abschnitte widmet der Verfasser den Katechismen Luthers und dem Heidelberger Katechismus, zu dem sich gerade in der Sakramentenlehre interessante kritische Anmerkungen finden. Schlie\u00dflich nimmt Slenczka mit der Gnadenwahl bzw. der Pr\u00e4destination wieder einen thematischen Schwerpunkt in den Blick. Hier werden zun\u00e4chst die unterschiedlichen Verortungen der Lehraussagen in beiden Konfessionen bestimmt, bevor die Pr\u00e4destinationslehre in den Dordrechter Canones und die Erw\u00e4hlungslehre in FC XI eingehend untersucht werden. Auch hier sei trotz mancher Engf\u00fchrungen festzustellen, dass keine Lesart mit der anderen inkompatibel sei. Das gelte zumal, wenn beachtet werde, dass es auch in diesem Lehrst\u00fcck nicht um gegenst\u00e4ndliche Informationen gehe, sondern um \u201eAusdrucksph\u00e4nomen[e]\u201c der Heilsgewissheit (597).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es folgt eine W\u00fcrdigung des Artikels von der \u201eH\u00f6llenfahrt Christi als <em>articulus stantis et cadentis ecclesiae<\/em>\u201c (601), auf die Slenczka vorweg immer wieder als erkenntnisleitende Pr\u00e4misse verwiesen hatte. Nicht reflektiert wird hier indessen, dass es f\u00fcr die Bekenner von damals jedenfalls auf lutherischer Seite zwar bei der H\u00f6llenfahrt (wie auch bei der Himmelfahrt Christi) um r\u00e4umlich nicht in dieser Zeit und Welt lokalisierbare Vorg\u00e4nge bzw. \u00dcberg\u00e4nge in die Ewigkeit geht, die aber nichtsdestoweniger realiter geschehen sind und an der objektiven Wirklichkeit dessen, was zuvor war und galt hinsichtlich des Heils der Menschen eine sp\u00fcrbare und pr\u00e4dizierbare Ver\u00e4nderung zur Folge haben. Weil Himmelfahrt und H\u00f6llenfahrt <em>Christus<\/em> betreffen \u2013 unabh\u00e4ngig von menschlichen Bewusstseinsst\u00e4nden \u2013 wirken sie sich im Glauben heilsam auf die Menschen und deren Sein vor Gott aus, denen diese Taten Christi verk\u00fcndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Slenczka l\u00e4sst seine Arbeit einm\u00fcnden in eine kurze Behandlung der Barmer Theologischen Erkl\u00e4rung und in eine ausf\u00fchrliche W\u00fcrdigung der Leuenberger Konkordie, deren Methode der Konvergenz voneinander als Anliegen erg\u00e4nzenden unterschiedlich nuancierten Lehrpositionen er in seinem Werk letztlich auf die gesamte reformatorische und nachreformatorische Bekenntnistradition ausgeweitet hat. Erw\u00e4gungen zur Bekenntnishermeneutik schlie\u00dfen sich an, in denen auch Elert, Schlink und Brunner zu Wort kommen, die jeweils den existentiellen Aspekt des Bekenntnisses nicht \u00fcbers\u00e4hen, auch wenn sie an dessen propositionalem Gehalt festhielten. Diese Erw\u00e4gungen m\u00fcnden in eine assertio, die jeden von Albrecht Peters, Heinrich Vogel und anderen Theologen des 20. Jahrhunderts (aber auch von Slenczkas eigenen Ausf\u00fchrungen auf S. 136, s.&nbsp;o.) herkommenden Theologen \u00fcberraschen werden, wenn es hei\u00dft: \u201eDas Aussprechen des Glaubens in einer Situation, in der es um Bekennen und Verleugnen ging, ist nicht die Funktion auch nur eines der Bekenntnisse gewesen, die im 16. Jahrhundert entstehen und gemeinsam eine neue Gattung konstituieren. Keines von ihnen hatte jemals die Funktion, individuell oder kollektiv-liturgisch Ausdruck eines Bekenntnisaktes nach Mt 10 zu sein; das gilt f\u00fcr die lutherischen ebenso wie f\u00fcr die reformierten Bekenntnisschriften\u201c (697). Mit Mt 10 ist damit letztlich auch der Horizont des J\u00fcngsten Gerichts bekenntnishermeneutisch suspendiert, der ja auch dann bliebe, wenn irdisch gesehen niemand das Christusbekenntnis herausfordern w\u00fcrde. So aber bleibt die f\u00fcr die Existenz der Kirche unter den Bedingungen der Moderne offenbar vor allem relevante \u201eFunktion der Bekenntnisse als \u00f6ffentliches Identit\u00e4tsmerkmal\u201c (698) und als Einweisung in eine Schrifthermeneutik, in der die \u201eWahrheit der gegenst\u00e4ndlichen Aussagen [darin] besteht [\u2026], dass sie auf einen Vorgang abzielen, der das Existieren im r\u00fcckhaltlosen Vertrauen erm\u00f6glicht.\u201c (705)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gattungsgeschichtlich wie theologiegeschichtlich markiert dieser erste Teil des bekenntnistheologischen Werkes des Berliner Systematikers die Vollendung der Unionisierung der evangelischen Theologie. Und man darf gespannt sein und wird vor einem Gesamturteil abwarten m\u00fcssen, was Slenczka im zweiten Band folgen lassen wird. Als Referenzgr\u00f6\u00dfe zu den historischen und inhaltlichen Sachverhalten wird k\u00fcnftig keiner an diesem Werk vorbeigehen k\u00f6nnen, der an und mit den Bekenntnisschriften zu arbeiten gedenkt. Ob und wie die Abl\u00f6sung des bei Slenczka ganz und gar zur\u00fccktretenden Prinzips der Katholizit\u00e4t durch den Identit\u00e4tsbegriff sich dar\u00fcber hinaus f\u00fcr Leben und Lehre der Kirche bis hin zum \u00f6kumenischen Dialog als f\u00f6rderlich erweist, wird sich zeigen. Alternativlos ist Slenczkas Ansatz nicht.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Prof. Dr. Armin Wenz, Lutherische Theologische Hochschule Oberursel<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Notger Slenczka: Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften. Einheit und Anspruch, Leipzig: EVA, 2020, Hb., 736\u00a0S., \u20ac\u00a068,\u2013, ISBN 978-3-374-06531-8 Der Berliner Systematiker<\/p>\n","protected":false},"author":107,"featured_media":1548,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[7],"tags":[],"class_list":["post-1547","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-historische-theologie"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1547","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/107"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1547"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1547\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1549,"href":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1547\/revisions\/1549"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/1548"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1547"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1547"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1547"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}