{"id":2053,"date":"2023-10-23T13:38:05","date_gmt":"2023-10-23T13:38:05","guid":{"rendered":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/?p=2053"},"modified":"2023-10-23T13:38:06","modified_gmt":"2023-10-23T13:38:06","slug":"hartwig-von-schubert-nieder-mit-dem-krieg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rezensionen.afet.de\/?p=2053","title":{"rendered":"Hartwig von Schubert: Nieder mit dem Krieg"},"content":{"rendered":"\n<p>Hartwig von Schubert: <em>Nieder mit dem Krieg. Eine Ethik politischer Gewalt<\/em>, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt, 2021, geb., 576 S.,\u00a0\u20ac\u00a068,\u2013, ISBN <a href=\"https:\/\/www.eva-leipzig.de\/product_info.php?info=p5216_Nieder-mit-dem-Krieg-.html\">978-3-374-07045-9<\/a><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p>Hartwig von Schubert, von 2004 bis 2019 evangelischer Milit\u00e4rdekan an der F\u00fchrungsakademie der Bundeswehr in Hamburg, legt mit vorliegender, als Habilitation anerkannter Studie ein Ergebnis langj\u00e4hriger Auseinandersetzung in Forschung und Lehre vor. Das ist umso verdienstvoller, als das Problem der Gewalt im Zusammenhang mit dem Staat bis heute sehr kontrovers diskutiert wird. Vf. will also die Legitimit\u00e4t politischer, d. h. staatlicher Gewalt kl\u00e4ren. Religion wird dabei als Forum verstanden, \u201ein dem Menschen symbolische Ordnungen errichten, um sich in der Welt zu orientieren\u201c (9).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Milliarden von Menschen leiden unter Gewalt. Schon darum ist eine genaue theoretische Behandlung des Problems der Gewalt erforderlich. Der Zweck dieser Studie ist es, \u201edie politische Ethik rechtserhaltender Gewalt insbesondere im Blick auf den Einsatz milit\u00e4rischer Gewalt zu rekapitulieren und weiterzuentwickeln\u201c (23).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Im einleitenden ersten Kapitel (11\u2013110) wird das Ergebnis dieser Studie in drei kurzen Thesen vorweggenommen: \u201e(1) Gewalt ist ethisch hochambivalent, hier Fluch, dort Segen. (2) Deshalb ist Gewalt politisch und rechtlich einzuhegen, \u2026 der Krieg ist abzuschaffen. (3) Der christliche Glaube soll diese Einhegung aus engagierter Distanz unterst\u00fctzen\u201c (25). Diese Spitzenaussagen werden in 9 weiteren Thesen entfaltet (25\u201331), die in der Studie zu begr\u00fcnden sind und im letzten Abschnitt wieder aufgenommen werden (483ff). Zur Entfaltung verwendet Vf. \u201ein einem interdisziplin\u00e4ren Horizont die Methode der systematisierenden Verbindung von diskursiven Analysen ausgew\u00e4hlter Quellen, Kommentare und Literaturberichte\u201c (31). \u201eDas Hauptgewicht liegt auf der Kritik der Gewalt\u2026 Im protestantisch-theologischen Diskurs \u2026 stellt sie sich in die Tradition, die mit den Leitbegriffen des Gerechten Friedens und der Ethik rechtserhaltender Gewalt argumentiert\u201c (31). Von Schubert kn\u00fcpft an die Philosophie Ernst Cassirers an und seine Wertung des Mythos als bleibender Hintergrund und sinnlich-bildliche Veranschaulichung (41). Unter R\u00fcckgriff auf Volker St\u00fcmke definiert Vf. Religion als \u201eKontingenzbew\u00e4ltigung\u201c (46, Anm. 50). Religion als Forum symbolischer Formen kann den Mythos wieder aufleben lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>In Kapitel 2 (111\u2013147) werden anhand der Stichworte \u201eModernit\u00e4t \u2013 Universit\u00e4t \u2013 Globalit\u00e4t\u201c die historisch-soziologischen Hintergr\u00fcnde der gegenw\u00e4rtigen Herausforderungen in einer kulturgeschichtlichen Tour d\u2019Horizon der letzten zweitausend Jahre skizziert.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Kapitel 3 (148\u2013185) skizziert neutestamentliche, politisch relevante Texte, zun\u00e4chst die Metapher von \u201eChristus als K\u00f6nig\u201c und dann besonders R\u00f6m 13,1\u20137, um von ihnen ausgehend \u00fcber die Begr\u00fcndung eines christlichen Ethos im Feld des Politischen nachzudenken. Von ihnen ausgehend will Vf. \u201enach weiteren Beitr\u00e4gen in den Archiven der politischen Ideengeschichte\u201c suchen. In vier kurzen Thesen wird dieser \u00dcberblick ausgewertet: \u201e1. Die Liebe \u00fcberbietet die politische Vernunft, vereinnahmt sie aber nicht\u201c, \u201e2. Paulus vertraut auf das Gewissensurteil seiner Adressaten\u201c, \u201e3. Die Ordnungsm\u00e4chte sind von Gott f\u00fcr einen sittlichen Zweck bestimmt\u201c, \u201e4. Das Gesetz der Freiheit gew\u00e4hrt Freiheit zum Gesetz\u201c (181\u2013185). Gerade in diesem Kapitel wird die These von der Religion als Forum des Politischen untermauert, da das Politische (in der westlichen Hemisph\u00e4re) nicht ohne christlich-religi\u00f6sen Einfluss gedacht werden kann.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Kapitel 4 (186\u2013290) liefert zun\u00e4chst die Rezeption von Quellen der Antike des Mittelmeerraums. Es sind die biblischen Traditionen, Platon und Aristoteles und deren Fortf\u00fchrung in Scholastik, Renaissance, Reformation und Aufkl\u00e4rung. Der Wechsel zur Neuzeit wird nach Hobbes besonders mit Immanuel Kants Rechtsmetaphysik, besonders seiner Kritik der Urteilskraft als Kulminationspunkt markiert.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Im Blick auf die biblischen Traditionen sind manche Annahmen allerdings hochspekulativ, so z.&nbsp;B., dass 90 Prozent des Textbestandes der hebr\u00e4ischen Bibel aus der Zeit des zweiten Tempels stammten (197). Darauf kann an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Staat ist nach Kant eine gewaltregulierende Ordnung. Von Schubert hebt den Unterschied von nicht-legitimer und legitimer Gewalt hervor, die das Recht habe, Recht zu erzwingen. \u201eWollen Personen vern\u00fcnftig zusammenleben, dann m\u00fcssen sie ihre Beziehungen in die Form des Rechts gie\u00dfen, sie m\u00fcssen sich gegenseitig das Recht einr\u00e4umen, Rechte zu haben und dem Rechtsstaat die Befugnis zu zwingen\u201c (245).<\/p>\n\n\n\n<p>Vor dem umfangreichen Kap. 5 (291\u2013491) ist eine kurze Pause geboten. Das Werk von Schuberts zeichnet sich durch stupenden Kenntnisreichtum aus, und zwar in Philosophie, Politik und Staatswissenschaft sowie in Theologie. Doch in dieser St\u00e4rke liegt zugleich eine Schw\u00e4che. Der Rezensent bekennt freim\u00fctig, dass er mehr als einmal in der F\u00fclle des gebotenen Materials fast ertrunken w\u00e4re. Hier h\u00e4tte der Arbeit etwas mehr Straffheit in der Linienf\u00fchrung gutgetan.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>In Kap. 5 zeichnet Vf. die Ethik des Politischen zwischen Feindesliebe und rechtserhaltender Gewalt ein: \u201eDem bundestheologisch-christologischen begr\u00fcndeten Bekenntnis zu der von Kant klassisch ausgelegten Rechtsidee entspricht die kritisch ausgelegte Solidarit\u00e4t mit dem positiven Recht und einem politisch kr\u00e4ftigen Rechtsstaat\u2026\u201c (33).<\/p>\n\n\n\n<p>Von Schubert setzt sich deutlich von der Tradition eines gerechten Krieges ab (428f). Nat\u00fcrlich muss eine Friedensethik die \u00dcberwindung des Krieges im Blick haben, weil Frieden und Freiheit zu den h\u00f6chsten ethischen Werten geh\u00f6ren. Doch kommt hier der Aspekt zu kurz, dass es kriegerische \u00dcberf\u00e4lle auf selbstst\u00e4ndige Staaten gibt und Notwehr derselben aus Gr\u00fcnden des Rechts und der Freiheit angewendet werden muss, um den Freiheitsvollzug wiederherzustellen, vgl. auch die Kritik von Florian Demont zu von Schuberts Werk in der milit\u00e4rwissenschaftlichen Zeitschrift der Schweizer Armee <a href=\"https:\/\/www.vtg.admin.ch\/content\/news\/de\/vtg-internet\/verwaltung\/2022\/22-08\/220823_1_25_Nieder_mit_dem_Krieg\/_jcr_content\/newsPar\/downloadlist\/downloadItems\/63_1624015881812.download\/stratos_digital_25_Demont_Rezension_def.pdf\"><em>stratos digital<\/em> #25<\/a> vom 16. August 2022.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Kapitel 5.2 \u201eTheologische Ethik in Fragen milit\u00e4rischer Gewalt\u201c sichtet von Schubert ethisch das Recht bewaffneter Konflikte \u201eund zwar in ihrer gesamten Bandbreite vom Nuklearkrieg \u00fcber den konventionellen bis zum asymmetrischen Krieg\u201c (375). Von Schubert kommt zu dem ern\u00fcchternden Ergebnis: \u201eWer sich um ein vern\u00fcnftiges Urteil bem\u00fcht, steht oftmals ratlos vor den Scherbenhaufen der Zivilisationsprozesse\u201c (481). Entsprechend zur\u00fcckhaltend formuliert ist dann auch das Fazit: \u201eStreitkr\u00e4fte sollen wirklich dann und nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie f\u00fcr vern\u00fcnftige operative und strategische Ziele im Rahmen einer umfassend zivil ausgerichteten politischen Zweckbindung auch geeignet, erforderlich und angemessen sind. Im Rahmen einer evangelischen ethischen Theologie ist deshalb die integrierende Betrachtung von Menschenrechten und dem Recht bewaffneter Konflikte eine \u2026 hochbedeutsame und dringende Aufgabe\u201c (483).<\/p>\n\n\n\n<p>Von Schubert ist zu danken f\u00fcr seinen L\u00f6sungsansatz zur \u00dcberwindung bzw. Eingrenzung des Krieges, welcher geschichtliche Tiefendimension und philosophische Aktualit\u00e4t wahrlich nicht vermissen l\u00e4sst und dar\u00fcber hinaus den Wert der Religion zu entfalten vermag.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><em>Dr. Manfred Dreytza, ehem. Studienleiter, GRZ Krelingen<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hartwig von Schubert: Nieder mit dem Krieg. 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