Systematische Theologie

Michael Blake: Zwischen Gerechtigkeit und Gnade

Michael Blake: Zwischen Gerechtigkeit und Gnade. Eine Ethik der Migrationspolitik,Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft (wbg academic), 2021, geb., 351 S., € 36,–, ISBN 978-3-534-27254-9


Michael Blake, Philosophieprofessor an der University of Washington, schreibt unter dem Eindruck der Präsidentschaft Donald Trumps (2017–2021). Die Verschärfung des Einwanderungsrechts durch Trump verurteilt Blake durchgehend als „ungnädig“ und z. T. als „ungerecht“, führte sie doch z. B. dazu, dass Kinder „irregulär eingereister Personen“ von den Eltern getrennt und in Einrichtungen verbracht wurden, „die Straflagern ähneln“ (299). Der Satz zeigt, dass Blake den Begriff „illegal“ nie in Bezug auf Menschen anwendet, sondern Personen, die auf nicht-erlaubte Weise einwandern, mit den Formulierungen „irregulär“ und „undokumentiert“ versieht. Damit nimmt Blake das Anliegen der Aktion „Kein Mensch ist illegal“ auf, ohne deren Prämisse der offenen Grenzen zu teilen.

Blakes Gerechtigkeitskonzept fußt auf dem Entwurf von John Rawls, das er um die Idee der Gnade erweitert. Deutsche Denker werden nur zitiert, wenn sie entweder in den USA lehren (wie Thomas Pogge, 138) oder schon lange tot sind (wie Immanuel Kant, 227). Damit macht Blake deutlich, wie provinziell die gegenwärtige deutschsprachige Wissenschaft geworden ist, dass sie international kaum noch rezipiert wird, und das, obwohl Blake bei einer Summer School des philosophischen Instituts Bochum referierte. Ein Bochumer Lehrstuhlmitarbeiter, Thorben Knobloch, hat Blakes Buch ins Deutsche übersetzt (engl. Justice, Migration, and Mercy, Oxford: UP, 2020).

Gerechtigkeit ist die erste Tugend eines liberalen Staates. Ein Staat handelt gerecht, wenn bei der Zuweisung von Grundrechten keine willkürlichen Unterschiede gemacht werden. Blakes Hauptthese ist, dass Gerechtigkeit nicht grundsätzlich offene Grenzen verlangt. Nur Flüchtlinge (refugees) haben auf der Basis international anerkannter Fluchtgründe von vornherein ein Recht auf Einreise zwecks Zuflucht (refuge). Da dies in liberalen Staaten unbestritten ist, geht Blake im weiteren Verlauf nicht mehr darauf ein. Er behandelt ausschließlich „Migration“, die er so definiert, dass jemand „an einen neuen Ort zu ziehen und ihn zu seinem eigenen zu machen“ begehrt (61). Eine Person, die aus wirtschaftlichen Gründen ihr Heimatland verlässt, ist in seinen Augen kein Flüchtling, sondern eine „Migrantin“. Es hat sich bloß im Deutschen eingebürgert, „Migranten“ und „Flüchtlinge“ bzw. „Geflüchtete“ mehr oder weniger synonym zu verwenden. Blake legt stattdessen Wert auf eine exakte Terminologie.

Gegen die Forderung nach offenen Grenzen sprechen „die besonderen Verpflichtungen …, die Staaten gegenüber diejenigen haben, die in direkter Reichweite der staatlichen Zwangsbefugnis ihr Leben fristen“ (42). Aus der speziellen Beziehung zwischen Staat und Bürger folgen Rechte, die keine allgemeinen Menschenrechte sind. Wir haben zwar ein Menschenrecht auf eine Gesellschaft, in der wir mit Bürgerrechten ausgestattet sind, aber kein Menschenrecht, in dem Staat der eigenen Wahl zu leben. Das wichtigste Argument gegen eine unbeschränkte Einwanderung ist der Gedanke, dass der Migrant bei seinem Grenzübertritt den Staat und seine Bewohner zu politischem Schutz verpflichtet. Und das begrenzt die Freiheit der gegenwärtigen Bürger.

Migranten dürfen also an der Grenze abgewiesen werden, es sei denn, ein Ausschluss (exclusion) ist nicht zu rechtfertigen: „Wir benötigen eine Theorie der Gerechtigkeit im Bereich der Migration, die es uns ermöglicht, richtige Entscheidungen darüber zu treffen, welche Formen des Ausschlusses ungerecht sind“ (51). Aus folgenden Gründen ist Ausschluss oder Abschiebung auf keinen Fall gerecht:

  • Ethnisch: Das ist nicht nur allgemein rassistisch, sondern trifft auch diejenigen Einwohner, die denselben ethnischen Hintergrund haben. So führte Trumps Dämonisierung mexikanischer Einwanderer zu einer Abwertung von US-Bürgern lateinamerikanischer Abstammung.
  • Religiös: Das ist auch dann ungerecht, wenn es wie bei Trumps sicherheitsorientiertem Travel Ban von 2017 verdeckt geschieht. Zunächst wurde ausschließlich Bürgern bestimmter muslimischer Länder die Einreise verweigert. Das war diskriminierend, weil der Travel Ban Muslime unter Generalverdacht stellte und so verstanden werden konnte, dass Muslime untauglich für die US-Staatsbürgerschaft seien: „Selbst wenn wir Informationen über die ethnische Zugehörigkeit einer Person nutzen könnten, um gewalttätige Personen auszuschließen, würden wir damit die Fähigkeit marginalisierter Bürger beschädigen, sich selbst als Teil der Gesellschaft wahrnehmen zu können – und letztlich mag das moralisch bedeutsamer sein als ein Maximum an Sicherheit zu erreichen“ (181).
  • Wenn die Rückkehr ins Heimatland einem Todesurteil gleichkäme.
  • Wenn Alter oder Krankheit der Person dazu führen würden, im Ursprungsland kein neues Leben mehr anfangen zu können.

Umgekehrt haben auf der Basis der Gerechtigkeit folgende Personen keinen Anspruch auf Zuwanderung oder Aufenthalt:

  • Wer einfach nur in dem anderen Land leben möchte.
  • Wer wegen Armut oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten sein Heimatland verlässt.
  • Wer unerlaubt eingereist und ohne Bleiberecht da ist („undokumentiert“).
  • Wer zwecks Eheschließung einreisen möchte („Wir sind … verpflichtet, die Verantwortung dafür zu übernehmen, wen und wie wir lieben“, 222).

Was undokumentierte Immigranten angeht, so sind diese durch ihr unrechtmäßiges Tun ein bewusstes Risiko eingegangen, dessen Folgen sie bei Entdeckung zu tragen haben. Zudem haben sie die Beziehung zu den schon länger im Lande Lebenden verletzt. Eine Abschiebung ist deshalb gerecht. Anders ist es bei Kindern; sie sind keine eigenständigen Akteure und dürfen nicht abgeschoben werden und in Folge auch deren Eltern nicht.

Blake argumentiert, dass ein gerechter Staat Migranten abschieben kann, ohne zugleich den unerlaubt Eingereisten einen moralischen Defekt zuzuschreiben. Sie haben zwar einen Gesetzesverstoß begangen, doch ist dieser in vielen Fällen menschlich nachvollziehbar. So sind Ausschluss und Abschiebung oft nicht ungerecht, aber doch hartherzig.

Weil viele Migranten gute moralische Gründe haben die Einwanderungsgesetze zu übertreten, entwickelt Blake das Konzept der Gnade. Gnade ist neben der Gerechtigkeit eine eigenständige politische Tugend: „Ich verstehe Gnade also als die Tugend, eine Person nicht so hart zu behandeln, wie es uns durch die Gerechtigkeit gestattet wäre“ (257). Mit der Rede von der Gnade unterscheidet sich Blake von philosophischen Kollegen. Obwohl auch sein Denken nicht auf theologischen Prämissen ruht, schätzt er die religiöse Konnotation des Begriffs. Er weiß das christliche Ideal der misericordia und die Tradition des Kirchenasyls (sanctuary) zu würdigen. Blake lässt den Einwand nicht gelten, dass der Bezug auf Gnade „pervers“ sei (263), weil er von den Migranten Dankbarkeit verlangen würde. In Wirklichkeit wird von ihnen nichts erwartet, was nicht auch Staatsbürger zu leisten haben, nämlich die demokratische Gesellschaft zu schützen und zu fördern.

Für das Konzept der Gnade spricht Blake zufolge, dass es an die christliche Theologie, an die neuere Fürsorgeethik, wie auch an die klassische kantische Philosophie anschlussfähig ist und deshalb von vielen Denkrichtungen mitgetragen werden kann.

Gnade bedeutet in der Migrationspolitik, dass ein Staat den Menschen die Einreise gestattet, obwohl er den Aufenthalt aus Gerechtigkeitsgründen verweigern könnte. Gnade erlaubt es Wirtschaftsmigranten und ausländischen Ehepartnern genauso zu bleiben wie solchen, die viele Jahre ohne Aufenthaltspapiere im Land gelebt haben. Der Einwand ist berechtigt, dass das eine Sogwirkung mit sich bringt. Doch unsere moralische Pflicht wiegt mehr, sodass „ein zukünftiger Anstieg irregulärer Migration der Preis wäre, den wir zu zahlen bereit sein sollten, um uns nicht eines Mangels an Gnade im Hier und Jetzt schuldig zu machen“ (295).

Blake nennt ein Problem beim Namen, das viele seiner linksliberalen Kollegen nicht sehen wollen, nämlich dass durch Zunahme der Migration mehr und mehr Menschen das Vertrauen in ihren Staat verlieren könnten: Linke wehren sich ja gegen die Behauptung, das Boot sei voll, aber es geht nicht darum, ob das Boot voll ist, „sondern ob diejenigen, die momentan an Bord dieses Bootes sind, auch weiterhin rudern werden“ (190). Politische Entitäten stehen vor der tragischen Entscheidung, entweder die Zuwanderung einzudämmen oder Gefahr zu laufen, dass die Demokratie von den im Lande lebenden Bewohnern untergraben wird. Ein Staat würde in beiden Fällen ein Stück seines moralischen Charakters einbüßen. Blake räumt ehrlicherweise ein, dass das Projekt der liberalen Gerechtigkeit mit großen Risiken verbunden ist.

Nach einem Vergleich mit dem Original leuchtet mir die Übersetzung bei einigen Begriffen nicht ein: Knobloch übersetzt „bigot“ mit „Heuchler“, obwohl vom Kontext her ein nationalistischer Eiferer gemeint ist (192). Mit „völkisch“ gibt er „tribal“ (stammesmäßig) wieder und trägt damit eine NS-Konnotation in den Text hinein (188). Und er verwendet den unschönen Anglizismus „Trump-Administration“ – ungeachtet dessen, dass Administration im Deutschen Verwaltung und nicht Regierung bedeutet. Dass im deutschen Text „Migrantinnen“ steht, wo das Original von „migrants“ spricht, ist eine gendersprachliche Entscheidung des Übersetzers.

Das ganze Buch „Zwischen Gerechtigkeit und Gnade“ besteht aus einem durchgehenden Gedankengang. Ein kontextloses Herauspicken einzelner Sätze oder Kapitel würde den Inhalt verzerren. In einer Zeit, in der die Fähigkeit verloren geht, einer elaborierten Argumentation zu folgen und in der aus dem Kontext gerissene Aussagen ausreichen, „Shitstorms“ und Hasskommentare zu produzieren, ist ein Buch wie dieses heilsam. In Diskussionen über die Migrationspolitik hilft uns Blake einen reflektierten Standpunkt zwischen Rechts und Links einzunehmen. Und er motiviert uns zu der Ehrlichkeit, die Risiken einer moralisch verantworteten Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik offen zu benennen.


Dr. Gerhard Gronauer, Pfarrer der bayerischen Landeskirche und Lehrbeauftragter für Kirchengeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts am CVJM-Kolleg Kassel