Systematische Theologie

Werner Führer: Gott und die Schrift Gottes

Werner Führer: Gott und die Schrift Gottes. Gegenstand und Grundlage der christlichen Lehre III: Die Schrift Gottes, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2024, Pb., 540 S., € 39,–, ISBN 978-3-525-50057-6


Der frühere Oberkirchenrat Dr. Werner Führer entfaltet im dritten und letzten Band seiner Reihe „Gott und die Schrift Gottes“ eine Lehre über die Heilige Schrift und vervollständigt damit die bereits dargelegten Lehrgrundlagen (I: Die Erkennbarkeit Gottes; II: Gotteserkenntnis als Heilsgeschehen). Die Ergebnisse der fünf Kapitel werden in einem Schlussteil („Thesen zur Schrift Gottes“, 410–498) hilfreich zusammengefasst. Das Buch endet mit Registern von Bibelstellen, Namen, Sachen, sowie lateinischen Begriffen und Formeln zu allen drei Bänden.

Die Schrift gibt es, weil Gott geredet hat, zunächst durch die Propheten zu den Vätern, zuletzt durch Christus. Die Sache der Schrift, nämlich die Selbstoffenbarung Gottes in Christus zu unserer Versöhnung, erfordert die Schriftwerdung. Führer macht dies plausibel, indem er anhand von sechs zentralen Bibeltexten (Ex 20,3; Jer 17,5–8; Joh 1,1–14; 1Kor 15,3b–5; 2Kor 5,18–21 und Hebr 1,1–4) an dieser Sache der Schrift entlanggeht. Die Aussagen dieser Stellen müssen schriftlich vorliegen, damit um des Evangeliums willen jetzt und in Zukunft auf sie Rückbezug genommen werden kann.

Die Schriften des biblischen Kanons sind Gelegenheitsschriften. Der Kanon entstand nicht durch dogmatische Setzung, seine Schriften haben sich vielmehr aufgrund ihres Inhaltes (im Alten Testament Gott, im Neuen Testament Christus und das Evangelium) selbst durchgesetzt. Die Kirche machte die Erfahrung, dass sie „nur durch das Festhalten an diesen Schriften … gegründet und bewahrt werden kann …“ (431). Für den alttestamentlichen Kanon folgt Führer einer gemäßigten Spätdatierung – Pentateuch: 2. Hälfte des 5. Jh. v. Chr., Prophetenkanon um 200 v. Chr., Weisheitskanon spätestens um 50 n. Chr. Die Bildung des neutestamentlichen Kanons beginnt mit der Sammlung der Paulusbriefe, zu denen im 2. Jh. die Evangelien hinzutreten, während die katholischen Briefe und die Offenbarung am längsten umstritten sind. Die sachlich notwendigen Abgrenzungen gegen Marcion, die Gnosis und enthusiastische Bewegungen machen einen klar definierten Kanon unentbehrlich. Dessen Inhalt wird durch Athanasius 367 n. Chr. nicht entschieden, aber festgestellt.

Das Wesen und Alleinstellungsmerkmal der Schrift ist ihre Inspiration. Auf dieser beruht zunächst ihr Ursprung, noch wichtiger aber das gegenwärtige Reden Gottes durch sie. Führer begründet die Lehre von der Inspiration durch eine Auslegung der klassischen Stellen 2Tim 3,16 und 2Petr 1,19–21: Gott hat Menschen beauftragt und bevollmächtigt, sein Wort zu sagen. Er hat dabei ihr Personsein nicht ausgelöscht, sondern in seinen Dienst gestellt. Für die ersten Kirchenväter (Irenäus, Origenes, Tertullian) beinhaltet Inspiration nicht Ekstase, sondern gründet im Hören und Sehen. Ausgewählte Beispiele belegen, dass die so verstandene Inspiration in der Theologiegeschichte bis zu Semler und Schleiermacher zu den Grundlagen des Schriftverständnisses gehörte.

Bei Luther erfährt das Schriftverständnis eine Vertiefung. Der Ablassstreit veranlasst ihn, die Schrift als einzige und ausschließliche Autorität über die Kirche zu stellen. Wichtig sind ihm zwei Unterscheidungen: (1) Wort Gottes und Schrift Gottes: Christus ist das Wort Gottes in menschlicher Gestalt, er erschließt die Schrift. Die Schrift Gottes bewirkt, dass die Offenbarung Gottes in Christus nicht vergessen oder inhaltlich verändert wird. – (2) Gesetz und Evangelium: Das Gesetz offenbart Sünde und bringt den Sünder in heilsame Verzweiflung an seiner eingebildeten Gerechtigkeit. Das Evangelium spricht um Jesus’ willen Vergebung zu, ruft den Glauben hervor und macht gerecht. Ohne diese Unterscheidung ist gut möglich, dass auch bei Schriftgebrauch die Bosheit des menschlichen Herzens durch Gesetzesobservanz zugedeckt wird.

Luther hält gegen Erasmus an der Klarheit der Schrift fest. Zwar nicht in jeder ihrer Aussagen, jedoch in ihrer Sache, der Botschaft von Gottes Handeln in Christus zu unserer Versöhnung, ist die Schrift klar und suffizient. Hier sind assertorische Aussagen, auch Dogmen, möglich und nötig, ohne welche das Christentum zerfällt. Die Schrift hat eine äußere Klarheit, weil das Evangelium von Christus klar ist und alles in ihr ins Licht stellt – sie interpretiert sich selbst. Sie hat eine innere Klarheit, weil der Geist Gottes unsere Verschlossenheit gegen Gott und sein Wort durchbricht und uns erleuchtet. Außerhalb der Schrift bleibt Gott verborgen; er will sich uns durch sein Reden in der Schrift offenbaren.

Die Möglichkeit zum Verstehen der Schrift liegt in ihr selbst. Wenn sich jemand dem Wort aussetzt (lesen, meditieren, hören), ist Gott durch den Geist wirksam, wo und wann es ihm gefällt. In der Verkündigung stellt Gott mit der Anrede durch Gesetz und Evangelium die Gleichzeitigkeit zwischen sich und den Angeredeten her, wodurch für diese die Heilsfrage zur Entscheidung kommt.

Die Auslegung der Schrift darf nicht gegen ihr Selbstverständnis erfolgen, sondern stets nur im Bezug auf ihre Sache – Gott und sein Handeln zu unserer Versöhnung. Diese Sache der Schrift ist dem Ausleger vorgegeben, weil die Schrift inspiriert ist.

Wird nach der Wahrheit der Auslegung gefragt, so unterscheidet Führer zwischen theologischer und historischer Wahrheit. Letztere sucht literarische und geschichtliche Fragen zu beantworten, und hier hat die historisch-kritische Methode ihren berechtigten Ort. Sie darf jedoch nicht in die theologische Wahrheitsfrage übergreifen, in der es um den sündigen Menschen vor dem richtenden und rettenden Gott geht. Denn hier ist die Schrift „offen, klar, verständlich und jedermann zugänglich“ (493) und darf nicht (und kann auch nicht) historisierend relativiert werden.

Das Alte Testament ist auf das zukünftige Heil in Christus ausgerichtet. Es soll innerhalb dieser von ihm selbst gezogenen Grenzen und im Licht des Evangeliums ausgelegt werden.

Führer legt eine stark von Luther geprägte Schriftlehre vor. Mit vielen Anliegen und Schwerpunkten wird sich evangelikale Theologie dabei dankbar identifizieren können (Schrift als Resultat von Gottes Reden, Betonung der Inspirationslehre, Luthers Unterscheidungen, Klarheit und Selbstwirksamkeit der Schrift, christozentrische Auslegung). M. E. bleiben auch Fragen offen:

  • Ist die Kanonbildung ganz als Selbstdurchsetzung zu verstehen? Welche Rolle spielen dabei die historisch-theologischen Kriterien und das Zeugnis der Alten Kirche?
  • Verstanden die Reformatoren die Schrift tatsächlich als einzige Autorität – nicht vielmehr als höchste Norm über anderen Normen für Glauben und Leben?
  • Wäre die Sache der Schrift nicht etwas weiter zu fassen als „nur“ das Evangelium, welches doch erst innerhalb der Eckdaten einer biblischen Heilsgeschichte plausibel wird? Das dürfte für Luther selbstverständlich gewesen sein, heute nicht mehr.
  • Sind historische und theologische Wahrheit nicht enger miteinander verbunden als Führer meint? Man kann doch schwerlich im theologischen Bereich trotzig glauben, was man historisch verneint (z. B. Wunder und Auferstehung von Jesus). Der Einfluss einer wunderkritischen historischen Methode auf die theologische Wahrheit verdiente m. E. noch mehr Auseinandersetzung.

Trotz dieser Anfragen überwiegen die hilfreichen Aspekte von Führers Schriftlehre. Man wünscht seinem Buch und der ganzen Reihe viele theologisch interessierte Leser.


Dr. Andreas Hahn, Pastor, Hochdorf, Schweiz