Irene Dingel (Hg.): Der Antinomistische Streit (1556–1571)
Irene Dingel (Hg.): Der Antinomistische Streit (1556–1571), bearb. von Kęstutis Daugirdas, Jan M. Lies u. Hans-Otto Schneider, Controversia et Confessio 4, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2016, Ln., 590 S., Euro 130,–, ISBN 978-3-525-56031-0
Wer die Predigt der Gegenwart beobachtet, kennt das auch heute noch weit verbreitete Problem des Antinomismus und des tertius usus legis, das in Variationen seit den Anfängen von Luthers Theologie Teil der evangelischen theologischen Diskussion gewesen ist: „Das Gesetz verstand er als das Wort des Zorns, und die Stimme des Richters, die den sündigen Menschen zur Buße führt, das Evangelium dagegen als Zuspruch der Sündenvergebung und Übereignung der Gerechtigkeit Christi“ (3).
1527 kam es in Wittenberg erstmals zu einer theologischen Debatte über das Gesetz und die Frage, ob und wie es auch bei den Evangelischen noch zu predigen sei. Die Auseinandersetzung um Johann Agricola mündete in die zweite Phase des antinomistischen Streits zwischen Agricola und Luther. Dieser wollte mit sechs Antinomer-Disputationen 1537 bis 1540 die Frage klären (WA 39 I, ab 334). Nach Luthers Tod war vorwiegend der „dritte Gebrauch des Gesetzes“ als ethische Anleitung für das Leben des Christen Thema des dritten antinomistischen Streits von 1556 an, überwiegend zwischen gnesiolutherischen und philippistischen Kreisen (9).
Nach der historischen Einleitung in den Antinomistischen Streit von Irene Dingel (3–15) wird eine Auswahl von neunzehn mit einer Einleitung versehenen Dokumenten abgedruckt, die die innerlutherischen Kontroversen zwischen 1556 und 1571 dokumentieren (17–561). Die Einleitung zu jedem Text behandelt knapp die historische Situation, gibt einen Überblick über das Leben des Autors bzw. der Autoren und den Inhalt der Schrift sowie die zugrundeliegenden und nachweisbaren Ausgaben.
Der Abschied der Eisenacher Synode von 1556 (Nr. 1, 17–44) behandelt die Frage, ob gute Werke zur Seligkeit nötig seien. Als missverständliche Formulierung soll die Wendung nicht in der Predigt oder in Lehrschriften verwendet werden, da sie tendenziell Gesetz und Evangelium vermischt. Die guten Werke sind Früchte des Glaubens, die aus dem neuen Gehorsam des Glaubenden kommen (vgl. 27, 33, 35). Durch den Frankfurter Rezess 1558 waren die Streitigkeiten nicht beigelegt worden. Gegner formierten sich zu theologischen Fronten, das Weimarer Konfutationsbuch wurde Anfang 1559 von Flacius herausgegeben.
In diese Zeit gehören die Dokumente Nr. 2 bis Nr. 4 (46–106) der vorliegenden Auswahlausgabe. Matthias Flacius greift mit seiner Schrift „Dass die Buße allein aus dem Gesetz und die Vergebung allein aus dem Evangelio zu predigen sei“ (Jena 1559) in die Debatte ein (46–69). Er wendet sich gegen einen allgemein verstandenen „Evangeliums“-begriff, der auch die Predigt von Buße und Sünden umfasst; diese seien aus dem Gesetz zu predigen (53). Flacius belegt seine Position mit ausführlichen Zitaten aus Luthers Werken und aus den Bekenntnissen. – Wittenberger Theologen sahen sich im gleichen Jahr genötigt, gegen die Anschuldigungen Stellung zu beziehen und Flacius’ Evangeliumsverständnis zu überprüfen („Wider die Verfälschung der Definition des Evangelii“, 70–96). Auf sie antwortete Flacius mit seiner „Kurzen Antwort auf die Schrift der Adiaphoristen vom Evangelio“ (Jena, 1559, 98–106).
Der fünfte Text der Sammlung, „Gütlicher Bericht von den Antinomern“ (Regensburg 1559), dokumentiert die theologische Auseinandersetzung in der Stadt Nordhausen (108–134). Der des Antinomismus verdächtige Pastor primarius Anton Otho arbeitet sechs Arten von Antinomern heraus; „die Welt“ ist für ihn nichts anderes als „eine lautere Antinomia“ (133). In den beiden folgenden Dokumenten „De novae oboedientiae et bonorum operum necessitate“ (Frankfurt/Oder 1561, 136–155) sowie „Von der Rechtfertigung und guten Werken (Frankfurt/Oder 1562, 156–173, ohne die Belege aus Luthers Werken) präzisiert der Melanchthon-Anhänger Abdias Praetorius seine Sicht, dass gute Werke für den Christen „nötig“ zu tun sind, aber nicht „nötig“ oder gar „schädlich“ für das ewige Heil angerechnet werden (160 – eine weitere Schrift von ihm aus seiner Wittenberger Zeit: Nr. 12, 246–276).
„Der Zusammenhang der Streitschriften Nr. 8 bis Nr. 11 in unserer Ausgabe zeigt, wie sich allmählich aus konkreten Fragestellungen nach dem angemessenen Verhalten, hier insbesondere nach der Frage der Anwendung des Kirchenbanns, die grundsätzlicheren Fragen zur Funktion des Gesetzes entwickeln und in den Vordergrund treten.“ (180). Die Dokumente Nr. 8 bis Nr. 11 (174–245) beschäftigen sich mit einem 1563/64 eskalierenden Streit um den Magdeburger Rat, in dem Nikolaus von Amsdorf und Johann Wigand wichtige Kontrahenten sind. Ihr theologischer Zwist kreist besonders um die Themen Kirchenbann, den usus politicus legis, den geistlichen Gebrauch des Gesetzes und ob er über den usus elenchticus hinausgehe sowie über „die vollständige Erfüllbarkeit des Gesetzes“ die nicht, wie Amsdorf behauptet, dasselbe bedeute wie Georg Majors Ansicht vom Gesetz, das „notwendig zur Seligkeit“ sei.
Die Auseinandersetzung des Theologen Andreas Musculus aus Frankfurt/Oder mit Abdias Praetorius dreht sich um die Notwendigkeit der guten Werke, die – wenn man auf ihre „Notwendigkeit“ verzichtet, nach Praetorius doch gemacht werden „sollen“ oder „müssen“ (Nr. 13, 278–299). Mit dem vierzehnten Dokument dokumentiert Joachim Mörlin gegenüber dem Rat von Nordhausen seine Interpretation des tertius usus legis, nach der das Gesetz ewig auch nach der Rechtfertigung besteht und vom Glaubenden aus tätiger Liebe getan wird (Disputationes tres pro tertio usu legis, ohne Ort, 1566, 300–319). Andreas Fabricius reagiert auf seine Entlassung als Pfarrer in Nordhausen mit seinem „Bericht vom Gesetz Gottes“ (Nr. 15, Eisleben, 1569, 320–346), Er wird wiederum von dem Nordhäuser Pfarrer Jakob Sybold in einem „Wahrhaftigen Gegenbericht“ (Nr. 16, ohne Ort, 1569, 348–371) angegriffen, der nur ein Beispiel für die ausufernde Streitschriftenliteratur darstellt.
Mit den Schriften von Paul Crell (Nr. 17, Spongia de definitione evangelii, Wittenberg, 1570, 372–415) und Johannes Wigand (Nr. 18, De antinomia veteri et nova, Jena, 1571, 416–523) kommt eine weitere Kontroverse zwischen dem Melanchthon-Anhänger Croll, der einen weiteren Evangeliumsbegriff (Buße, Vergebung und ewiges Leben) verteidigt, und einem Gnesiolutheraner in den Blick. Johann Wigand verdächtigt im umfangreichsten Dokument der vorliegenden Sammlung den Eislebener Croll, ein Anhänger der antinomistischen Lehre von Johannes Agricola zu sein. Wigand meint: „Der Antinomismus raube dem Gesetz Gottes seine eigentliche Aufgabe und forme das Evangelium zu einem neuen Gesetz um“ (421). Durch Crolls Definition von „Evangelium“ käme man erneut in die Gefahr, Mose und Christus miteinander zu vermischen. Als letzter Theologe dieser Diskussionsrunde wird der damals noch in Wittenberg lehrende Philippist Christoph Pezel mit seiner Apologia verae doctrinae de definitione evangelii (Nr. 19, Wittenberg, 1571, 524–561) vorgestellt, der sein weiteres Evangeliumsverständnis aus Luther- und Melanchthonschriften erhärten will. Er wurde 1573 entlassen und wechselte später bekanntlich ins reformierte Lager.
Wie bei den vorangegangenen Bänden ist der enorme Aufwand hervorzuheben, mit dem Irene Dingel und ihre Mitarbeiter diese für die Lehreinheit lutherischer Theologie so wichtige Epoche durch die Publikationen der Reihe „Controversia et Confessio“ leichter zugänglich machen. Der Antinomismus-Band schärft den Blick für heutige Auseinandersetzungen auf demselben Gebiet. – Angesichts der hier vor Augen geführten langjährigen Zerstrittenheit des lutherischen Lagers ist es umso mehr bewundernswert, dass sich die Theologen in der Konkordienformel 1577 und im Konkordienbuch von 1580 (BSELK, 2014 neu herausgegeben von Irene Dingel) geeinigt haben. Die Lektüre der Originalschriften stärkt daher bei allen Themen auch die Einsicht: Es lohnt sich heute gleichfalls, Zeit und Kraft für theologische Streitschlichtung und für die Einigung der Kirchen einzusetzen.
Pfarrer Dr. Jochen Eber, Margarethenkirche Steinen-Höllstein, Redakteur des Jahrbuchs Biblisch erneuerte Theologie